
<i>(altes Recht)</i> Mit Splitting wird der Versorgungsausgleich von Versorgungsanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Nach altem Recht galt die Rangfolge: 1. Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung (= Splitting) 2. Ausgleich über die Beamtenversorgung (Quasisplitting) 3. Realteilung 4. analoges Quas...
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